Kalte Progression abgeschafft!

Mit der Abschaffung der kalten Progression konnte die Bundesregierung eine wichtige Maßnahme zur Entlastung erwerbstätiger Menschen setzen. Vorgesehen ist, dass 2/3 der kalten Progression mittels Anhebung der Tarifgrenzen automatisch an Erwerbstätige zurückgegeben werden. Das übrige Drittel soll ab 1.1.2024 vor allem Berufstätige und Familien sowie die Pensionen entlasten.

Zur konkreten Umsetzung hat die Bundesregierung ein Paket mit zahlreichen Maßnahmen geschnürt. Im Vordergrund steht dabei die jährliche, gänzliche Anpassung der Absetzbeträge an die Inflationsrate. Damit wird der schleichenden Steuererhöhung ein Ende gesetzt. Drei Leistungsmotivatoren sind dabei besonders erfreulich: Die steuerfreien Überstunden erhöhen sich von 10 h auf 18. h Zudem werden auch Selbstständige mit einem erhöhten Freibetrag, welcher auf € 33.000 angehoben wird, entlastet. Zu guter lezt: Die Steuersätze werden aufgrund der Inflation angepasst. Die Bundesregierung möchte mit diesen Maßnahmen Mehrarbeit angemessen belohnen und gleichzeitig entlasten.

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