Strafverschärfungen für Missbrauchstäter durchgesetzt
Bereits seit Juni 2022 fordert unsere Bundesobfrau & Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm Strafverschärfungen für Missbrauchstäter und einen Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot ein. Jetzt sind sie da. Diese Strafverschärfungen sind klassische Anlassgesetzgebung. Anlassgesetzgebung deshalb, weil es in letzter Zeit zu viele Anlässe gab, bei denen die Strafen nicht in Relation zum verursachten Leid standen.
Nach fast eineinhalb Jahre können nun endlich bessere Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit dem Koalitionspartner umgesetzt werden!
- Härtere Strafen für Menschen, die Darstellungen von Kindesmissbrauch erstellen oder Kindesmissbrauch finanzieren, indem sie Darstellungen von Missbrauch konsumieren; Die Strafen werden verdoppelt bzw. verdreifacht.
- Lückenschluss beim Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter, denn wer sich an Kindern vergeht, soll auch nicht mehr mit Kindern und Jugendarbeit arbeiten
- Bessere Prävention an Schulen, in Vereinen und Organisationen.
„Der 20. September 2023 ist der Tag, der zukünftig hoffentlich den Unterschied macht, ob verurteilte Straftäter als freie Menschen den Gerichtssaal verlassen oder eben nicht. Wir geben mit den Strafverschärfungen im Kinderschutz der Justiz die notwendigen Mittel in die Hand. Ich bin sehr froh, dass sich meine Hartnäckigkeit in der Sache schlussendlich ausgezahlt hat,“ so Bundesobfrau und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm.