Bereits seit Juni 2022 fordert unsere Bundesobfrau & Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm Strafverschärfungen für Missbrauchstäter und einen Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot ein. Jetzt sind sie da. Diese Strafverschärfungen sind klassische Anlassgesetzgebung. Anlassgesetzgebung deshalb, weil es in letzter Zeit zu viele Anlässe gab, bei denen die Strafen nicht in Relation zum verursachten Leid standen.
Nach fast eineinhalb Jahre können nun endlich bessere Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit dem Koalitionspartner umgesetzt werden!
- Härtere Strafen für Menschen, die Darstellungen von Kindesmissbrauch erstellen oder Kindesmissbrauch finanzieren, indem sie Darstellungen von Missbrauch konsumieren; Die Strafen werden verdoppelt bzw. verdreifacht.
- Lückenschluss beim Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter, denn wer sich an Kindern vergeht, soll auch nicht mehr mit Kindern und Jugendarbeit arbeiten
- Bessere Prävention an Schulen, in Vereinen und Organisationen.
„Der 20. September 2023 ist der Tag, der zukünftig hoffentlich den Unterschied macht, ob verurteilte Straftäter als freie Menschen den Gerichtssaal verlassen oder eben nicht. Wir geben mit den Strafverschärfungen im Kinderschutz der Justiz die notwendigen Mittel in die Hand. Ich bin sehr froh, dass sich meine Hartnäckigkeit in der Sache schlussendlich ausgezahlt hat,“ so Bundesobfrau und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm.
Mit der Abschaffung der kalten Progression konnte die Bundesregierung eine wichtige Maßnahme zur Entlastung erwerbstätiger Menschen setzen. Vorgesehen ist, dass 2/3 der kalten Progression mittels Anhebung der Tarifgrenzen automatisch an Erwerbstätige zurückgegeben werden. Das übrige Drittel soll ab 1.1.2024 vor allem Berufstätige und Familien sowie die Pensionen entlasten.
Zur konkreten Umsetzung hat die Bundesregierung ein Paket mit zahlreichen Maßnahmen geschnürt. Im Vordergrund steht dabei die jährliche, gänzliche Anpassung der Absetzbeträge an die Inflationsrate. Damit wird der schleichenden Steuererhöhung ein Ende gesetzt. Drei Leistungsmotivatoren sind dabei besonders erfreulich: Die steuerfreien Überstunden erhöhen sich von 10 h auf 18. h Zudem werden auch Selbstständige mit einem erhöhten Freibetrag, welcher auf € 33.000 angehoben wird, entlastet. Zu guter lezt: Die Steuersätze werden aufgrund der Inflation angepasst. Die Bundesregierung möchte mit diesen Maßnahmen Mehrarbeit angemessen belohnen und gleichzeitig entlasten.
Staatssekretärin Claudia Plakolm und Sozialminister Johannes Rauch haben gemeinsam den Staatspreis für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ins Leben gerufen.
Letzten Sommer haben wir uns in unserer Sommertour „Ehrenamt ist Ehrensache“ noch dafür eingesetzt, am 4. Dezember wird er im Rahmen einer feierlichen Gala zum ersten Mal überreicht.
Bis 30. September können Vereine, Initiativen, Projekte, Organisationen und ihre Mitglieder, eine Bewerbung einreichen. Es gibt fünf Kategorien, in denen sich die Bewerber insgesamt auszeichnen können.
Der Preis beinhaltet:
- Fünf Kategorien, jede Auszeichnung in einer der Kategorien bringt 5.000 Euro mit sich.
- Ein Sonderpreis für professionelles Freiwilligenmanagment.
- Jeder Preisträger erhält eine Urkunde und eine Trophäe.
Nähre Infos findest du auf www.freiwillig-engagiert.at.
Für all jene die jetzt Motivation bekommen haben auch ihre Initiative bzw. ihr Projekt einzureichen, wünschen wir viel Glück.