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Bundestag in Schladming: Gleiche Bundesobfrau, neuer Leitantrag

Bundestag in Schladming: Gleiche Bundesobfrau, neuer Leitantrag 3375 3375 Die Junge ÖVP

Am 29. Juni fand mit knapp 350 Gästen der 28. ordentliche Bundestag der Jungen ÖVP in Schladming statt. Die zahlreichen Delegierten aus ganz Österreich bestätigten Claudia Plakolm mit 99,49% für weitere drei Jahre als Bundesobfrau.

Die gewählten Stellvertreter sind Julian Geier, Antonia Herunter, Sophia Kircher, Sebastian Stark, Harald Zierfuß und Moritz Otahal gewählt. Ebenfalls in den Bundesvorstand gewählt wurden Maximilian Aichinger und Julian Bitsche. Neuer Finanzreferent wird Matthias Wukitsch.

Die JVP hat auch einen neuen Leitantrag beschlossen. Auf mehr als 50 Seiten finden sich über 200 Ideen für ein zukunftsreiches Österreich. Diese reichen von der Zweckwidmung eines Teils der Einkommenssteuer, über die Streichung der staatlichen Nebengebühren aufs erste Eigenheim bis zu neuen Ansätzen im Umweltschutz.

YEPP Council Den Haag

YEPP Council Den Haag 1080 1080 Die Junge ÖVP

JVP-Wohnideen werden umgesetzt!

JVP-Wohnideen werden umgesetzt! 1080 1080 Die Junge ÖVP

Staatssekretärin für Jugend, Zivildienst, Ehrenamt UND Digitalisierung.

Staatssekretärin für Jugend, Zivildienst, Ehrenamt UND Digitalisierung. 1080 1080 Die Junge ÖVP

HPV-Schutz.

HPV-Schutz. 1080 1080 Die Junge ÖVP

Was ändert sich für dich ab 2024?

Was ändert sich für dich ab 2024? 3375 3375 Die Junge ÖVP

Mentoring 2023

Mentoring 2023 2560 2557 Die Junge ÖVP

JVP unterstützt Integration der Westbalkanländer in die EU

JVP unterstützt Integration der Westbalkanländer in die EU 1170 1152 Die Junge ÖVP

Mut.Macher.

Mut.Macher. 1080 1080 Die Junge ÖVP

Strafverschärfungen für Missbrauchstäter durchgesetzt

Strafverschärfungen für Missbrauchstäter durchgesetzt 1080 1080 Die Junge ÖVP

Bereits seit Juni 2022 fordert unsere Bundesobfrau & Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm Strafverschärfungen für Missbrauchstäter und einen Lückenschluss beim Berufs- und Tätigkeitsverbot ein. Jetzt sind sie da. Diese Strafverschärfungen sind klassische Anlassgesetzgebung. Anlassgesetzgebung deshalb, weil es in letzter Zeit zu viele Anlässe gab, bei denen die Strafen nicht in Relation zum verursachten Leid standen.

Nach fast eineinhalb Jahre können nun endlich bessere Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit dem Koalitionspartner umgesetzt werden!

  1. Härtere Strafen für Menschen, die Darstellungen von Kindesmissbrauch erstellen oder Kindesmissbrauch finanzieren, indem sie Darstellungen von Missbrauch konsumieren; Die Strafen werden verdoppelt bzw. verdreifacht.
  2. Lückenschluss beim Tätigkeitsverbot für Sexualstraftäter, denn wer sich an Kindern vergeht, soll auch nicht mehr mit Kindern und Jugendarbeit arbeiten
  3. Bessere Prävention an Schulen, in Vereinen und Organisationen.

„Der 20. September 2023 ist der Tag, der zukünftig hoffentlich den Unterschied macht, ob verurteilte Straftäter als freie Menschen den Gerichtssaal verlassen oder eben nicht. Wir geben mit den Strafverschärfungen im Kinderschutz der Justiz die notwendigen Mittel in die Hand. Ich bin sehr froh, dass sich meine Hartnäckigkeit in der Sache schlussendlich ausgezahlt hat,“ so Bundesobfrau und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm.

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